Formulare

Blankovollmacht

Der Mandatsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt, nachdem Sie mir eine auf mich lautende Vollmacht zugesandt haben, erst zustande, sofern ich die Mandatsannahme bestätige. Die Bestätigung kann per Email oder schriftlich erfolgen. Mündliche Mandatsübernahmen erfolgen nicht.

Der Umfang der Tätigkeit über die Erstberatung hinaus wird dann in einem Mandantengespräch telefonisch, per Email oder in einem Termin in meinen Kanzleiräumlichkeiten vereinbart.

Für weitere Fragen in diesem Zusammenhang stehe ich jederzeit gerne, auch telefonisch, zur Verfügung.

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

Bitte sorgfältig ausfüllen und unterschreiben

Schweigepflichtentbindungserklärung

Bitte sorgfältig ausfüllen und unterschreiben


Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Bitte sorgfältig ausfüllen und unterschreiben

Aufnahmebogen Ehe- und Familiensache

Bitte sorgfältig durchlesen und ausfüllen

  Widerruf und Widerrufsbelehrung

Wenn Sie mit mir einen Anwaltsvertrag als Verbraucher schließen (§ 13 BGB) der nur dadurch zustande kommt, dass Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Telefax , Post, Internet oder Email Verwendung finden oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wird, haben Sie als Verbraucher ein Widerrufsrecht unter folgenden Voraussetzungen : Sie müssen Verbraucher sein. Das ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, dass weder gewerblichen, noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.

  Zum Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den geschlossenen Anwaltsvertrag zu widerrufen. Diese Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Abschlusses des Vertrages. Den Widerruf richten Sie sodann an meine Kanzleiadresse, wobei Sie mir die Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen mitteilen. Sie halten die Frist zum Widerruf ein, in dem Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist an mich versenden. Es kommt insofern nicht darauf an, wann mir der Widerruf zugeht. Sofern Sie den Widerruf erklärt haben und es wurden bereits anwaltliche Leistungen erbracht, werden diese entsprechend dem vereinbarten Umfang und erteilten Auftrag bis zum Stand des Widerrufs von mir entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

Sollten Sie Vorschüsse an mich geleistet haben und die Zahlungen sind höher als der Umfang der Tätigkeit, werde ich die Angelegenheit ordnungsgemäß abrechnen und Beträge erstatten. Dies hängt vom Einzelfall ab. Zu berücksichtigen ist, dass ein Widerrufsrecht dann nicht mehr besteht, wenn innerhalb der zwei Wochenfrist entsprechend dem erteilten Auftrag bereits die vertraglich vereinbarte anwaltliche Tätigkeit erfüllt ist. Überschüssige Gebühren werden erstattet. Gesonderte Kosten fallen hierfür keine an.