KOMPETENZFELD VERKEHRS- UND SCHADENSRECHT

Neben dem Arbeits- und Familienrecht stellt das Verkehrsrecht ein weiteres meiner Tätigkeitsfelder dar.

Sei es, dass es sich um Verkehrsstrafrecht oder- Zivilrecht handelt.

Es gibt viele Fragestellungen im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfällen.

Dies beginnt bei der Frage, ob man, wenn die Polizei gegen Sie ermittelt etwas sagen sollte. Hier mein Rat, sagen Sie niemals etwas zur Sache, ohne anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, lehnen Sie dort den vorgestellten Bevollmächtigten ab. Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl auszusuchen.

Wichtig ist vorab dass, sofern Sie in verkehrsrechtlichen Fragen einen Anwalt beauftragen, Sie über die möglicherweise entstehenden Kosten aufgeklärt werden. Ich rate hier dazu, den vorhandenen Rechtsschutz auf jeden Fall und ohne Selbstbeteiligung im Verkehrsrecht abzuschließen. Da in verkehrsrechtlichen Fällen, insbesondere bei Unfallsachen oft nach Quoten entschieden wird, sollte man sich sichern!

Mögliche Ansprüche auf Schadenersatz wegen der Beschädigung Ihres Fahrzeuges oder auf Ersatz bei Körperverletzung oder Tötung werden von mir ebenso durchgesetzt, wie Zahlungsansprüche gegenüber der eigenen Kaskoversicherung.

Sofern Sie an einem Unfall beteiligt sind, rate ich folgendes zu beachten:
   1. Halten Sie bei einem Unfall an, auch wenn Sie nicht unmittelbar beteiligt sind;
   2. Sichern Sie die Unfallstelle;
   3. Leisten Sie Erst Hilfe;
   4. Verständigen Sie sobald wie möglich die Polizei (110);
   5. Sichern Sie schnellstmöglich Beweismittel und fotografieren Sie die Unfallstelle;
   6. Notieren Sie die Personalien der Beteiligten und erfragen Sie die Versicherungsgesellschaft;

Es erscheint banal, jedoch wird in den meisten Fällen die Unfalldokumentation als Beteiligter vergessen oder unvollständig vorgenommen.

Wegen des aktuellen Bußgeldkataloges, für den Fall, dass Sie sich einer Verkehrsordnungswidrigkeit strafbar gemacht haben sollten oder in einem solchen Verdacht stehen, verweise ich auf den Bußgeldkatalog, den Sie bei dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg einsehen können. Ich verweise auf den entsprechenden Link für ergänzende Informationen. Dort können auch die Punktestände abgefragt werden. Unter www.verkehrsanwaelte.de finden Sie weitere wichtige Informationen.

Einen Musterfragebogen für Verkehrsunfallaufnahmen werde ich in Kürze ebenfalls hier einstellen.